Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digital Advertising Solutions (im Folgenden DAS genannt)

 

  1. Geltung der Bedingungen:

1.1. Mit der Auftragserteilung an die Digital Advertising Solutions in schriftlicher Form, erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma DAS an.

1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

  1. Angebot:

2.1. Die Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und gelten dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen, Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die DAS hergeleitet werden können.

  1. Preise:

3.1. Alle Angebote und Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Es gelten die zur Zeit des Vertrages gültigen Preislisten der Digital Advertising Solutions.

 

  1. Liefer- und Leistungszeit:

4.1. Die von der DAS genannten Termine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.1.2. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die DAS unverzüglich Ersatz.

4.2. Alle Liefer- und Leistungsausführungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Bereitstellung des vom Kunden zu liefernden Materials.

4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die uns die Bereitstellung wesent­lich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc., hat die DAS auch bei verbindlichen Terminen nicht zu vertreten.

4.4. In Verzug kommt die DAS erst, wenn der Kunde eine Nachfrist gesetzt hat. Darüber hinausgehende Ansprü­che oder Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

 

Datenformate

Für den Fall, dass der Kunde Werbeinhalte jeglicher Art, teilweise oder komplett zur Verfügung stellt, gelten folgende Punkte maßgeblich und verbindlich:

5.1. Die Inhalte müssen der DAS  in einem datentauglichen Format zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen mit der DAS abgestimmt werden.

5.2. Die DAS Übernimmt für eine detailgetreue Farbwiedergabe, der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten keine Garantie.

5.3. Werbespots, bzw. Dateien mit politischem, religiösem oder sexistischem Inhalt sind unzulässig und werden nicht veröffentlicht. Sie sind nicht Bestandteil eines zustande gekommenen Vertrages. Die DAS behält sich das Recht vor, Werbespots die nicht in ihr Firmen- und Produktkonzept passen, abzulehnen.

5.3.1. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht.

5.4. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildmaterials verantwortlich. Dem Auftraggeber obliegt es, die DAS von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er zurückgezogen werden sollte, gegen die DAS erwachsen. Die DAS ist nicht verpflichtet, Anzeigen und Filme daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

 

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die DAS berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

5.6. Das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Material wird nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei Monate nach Ablauf des Auftrages.

 

Gewährleistung, Haftung, Nachbesserung

6.1. Der Kunde hat der DAS Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach sieben Werktagen nach Bereitstel­lung schriftlich mitzuteilen.

Bei berechtigter Mängelanzeige wird umgehend, spätestens innerhalb Wochenfrist von der DAS Nachbesse­rung gewährleistet.

6.1.1. Der Auftraggeber hat die Richtigkeit seines, von der DAS erstellten, Werbematerials unverzüglich zu überprüfen. DAS erkennt Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Ersatz oder Rückgängigmachung des Vertrages nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne das nach der ersten Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist.

6.2. Über eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Wand­lung, Minderung, Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden sind ausgeschlossen.

 

  1. Leistungsvorbehalt:

7.1. Die DAS behält sich das Recht vor, Veröffentlichungen oder die Herausgabe des von der DAS  erstellten Werbematerials von der Bezahlung des Kunden abhängig zu machen.

  1. Zahlung:

8.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zahlbar.

8.2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie Einziehungskosten berechnet. Die DAS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für ihre Arbeit Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die DAS berechtigt, auch während der laufenden Arbeit für den Auftraggeber ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

8.3. Die DAS liefert mit der Rechnung auf Wunsch ein Belegexemplar. Kann ein Belegexemplar nicht beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der DAS

über die Veröffentlichung und Verbreitung der Werbung.

8.4. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

 

Datenspeicherung:

9.1. Die DAS setzt hiermit den Auftraggeber in Kenntnis, dass seine Kundendaten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzrechtes mit Hilfe der EDV gespeichert und verarbeitet werden.

  1. Ausstrahlung digitaler Werbeinhalte:

10.1. Bei der Ausstrahlung digitaler Werbeinhalte durch die DAS auf den eigenen Werbemedien der DAS oder auf Werbemedien dritter Partner, behält sich die DAS vor, bei technischen Störungen der genannten Werbemedien eine lnstandsetzungsfrist von 5-7 Werktagen zu beanspruchen.

10.1.1. Schadensersatzforderungen sind in diesem genannten Zeitraum ausgeschlossen.

10.2. Werden digitale Werbemedien durch behördliche Auflagen, plötzliches Vertragsende, oder durch technischen Totalschaden unbrauchbar zur Ausstrahlung digitaler Werbeinhalte, so endet der Vertrag über die Ausstrahlung digitaler Werbeinhalte ohne Kündigungsfrist sofort. Wechselseitige Schadensersatzansprüche können in diesem Fall nicht gestellt werden.

10.3. Dies gilt auch in dem Fall, dass digitale Werbemedien dritter Partner durch vorstehend genannte Umstände unbrauchbar für die Ausstrahlung digitaler Werbeinhalte werden.

10.4. Für die digitale Werbeausstrahlung in den Business-Bereichen von Eintracht Braunschweig im Stadion an der Hamburger Straße in Braunschweig gilt, dass die technische Umsetzung der Werbeausstrahlung in der Verantwortung von Eintracht Braunschweig liegt. Die DAS Übernimmt keine Haftung für technische Fehler, wie z.B. ausgefallene Monitore oder fehlerhafte Darstellung der Werbeausstrahlung.

  1. Teilnichtkeit:

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestim­mungen unberührt. In solchem Fall gelten die Gesetze des BGB.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

12.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der DAS.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.